Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
INTER-STAND-ART GmbH
(Fassung vom 16.01.2003)
1.
Entwürfe und Zeichnungen bleiben mit allen Rechten unser Eigentum. Die
Übertragung von Eigentums - und Urheberrechten bedarf unserer schriftlichen
Genehmigung.
Änderungen irgendwelcher Art an unseren Fertigstellungen dürfen nur
durch unsere Beauftragten vorgenommen werden.
Wir sind berechtigt, unsere Arbeiten üblicherweise zu kennzeichnen und
damit zu werben.
2.
Der Mieter bzw. Entleiher von Gegenständen, die uns gehören, haftet
für deren Verlust oder Beschädigung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Eine Haftung bzw. Versicherung irgendwelcher Art durch uns für Fremde Gegenstände,
die uns in Verwahrung und zur Bearbeitung übergeben sind, setzt eine entsprechende
vorherige, schriftliche Vereinbarung voraus.
3.
Vertraglicher Liefertermin bei Ausstellungen ist, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart, der Zeitpunkt, der 24 Stunden vor Eröffnung der Ausstellung
liegt. Ausgenommen hiervon sind Dekorations- und Schriftarbeiten. Für diese
gilt die Eröffnung der Veranstaltung als Liefertermin. Höhere Gewalt,
wie Streiks und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns von der Einhaltung
des Liefertermins. Hierdurch erforderlich werdende Überstundenarbeit hat
der Auftraggeber zusätzlich nach den Tarifbestimmungen zu bezahlen.
4.
In einigen Menüs finden Sie Produkte/Leistungen, die wir in Zusammenarbeit
mit unseren Lieferanten in Ihr Messekonzept integrieren.
5.
Beanstandungen haben unverzüglich zu erfolgen, bei Ausstattungen spätestens
24 Stunden nach Lieferung. Eine Behebung der Beanstandung durch Dritte ist nur
mit unserer vorher eingeholten Zustimmung zulässig, anderenfalls hat der
Auftraggeber die Kosten selbst zu tragen. Für sämtliche Aufträge
und deren Ausführung gelten die Bestimmungen der Verdingungsordnung für
Bauleistungen (VOB). Etwaige Beanstandungen berechtigen den Auftraggeber nicht,
Zahlungstermine nicht einzuhalten oder hinsichtlich der Auftragssumme ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
6.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Die Gesamtauftragssumme ist, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart, wie folgt zur Zahlung fällig: 100% bei Standübergabe.
Sämtliche Zahlungen netto Kasse. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der vereinbarten
Zahlungen verzögert sich entsprechend die Liefertermine.
7.
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
8.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für
beide Parteien München. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
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